Erfolgsgeschichte @Škoda

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Škoda Jobbörse

Präambel

Die Software-Applikation Škoda Jobbörse (Škoda Jobbörse) bietet Bewerbern (Teilnehmern) eine Unterstützung ihres Bewerbungsverfahrens. Die Nutzung der Škoda Jobbörse ist für die Teilnehmer unentgeltlich. Anbieter der Škoda Jobbörse ist die Škoda Auto Deutschland GmbH (Anbieter). Diese ist verantwortlich für die technische Bereitstellung der Škoda Jobbörse und für die Inhalte der von ihr bundesweit ausgeschriebener Stellen. Die Škoda Jobbörse wird ferner von selbstständigen Škoda Partnerunternehmen als Stellenanbieter (potentielle Arbeitgeber) genutzt. Diese sind verantwortlich für die Inhalte ihrer Stellenausschreibungen.


§ 1 Vertragsgegenstand

  • Der Anbieter räumt registrierten Teilnehmern die Möglichkeit zur unentgeltlichen Nutzung der Škoda Jobbörse während der allgemeinen Betriebszeiten der Škoda Jobbörse nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein und übermittelt die vom Teilnehmer mittels Škoda Jobbörse hochgeladenen Bewerberdaten an die vom Bewerber angegebenen Stellenanbieter. Hat der Teilnehmer Stellenanzeigen auf der Škoda Jobbörse abonniert, wird der Anbieter sich bemühen, auf der Škoda Jobbörse vorhandene und passende Stellenanzeigen an die angegebene E-Mailadresse des Teilnehmers zu übermitteln.

§ 2 Vertragslaufzeit

  • Dieser Vertrag beginnt mit der Registrierung durch den Teilnehmer. Er wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien jederzeit ohne Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen per E-Mail an personal-recruiting@skoda-auto.de gekündigt werden.

§ 3 Haftungsausschluss

  • Der Anbieter haftet unbeschränkt im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für die Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit sowie im Umfang einer vom Anbieter ausdrücklich als solcher übernommenen Garantie. Im Falle einfach fahrlässiger Verletzungen von sogenannten Kardinalpflichten, also von Pflichten, die die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, d.h. Voraussetzung für die Leistungserbringung ist, und auf die der Teilnehmer daher vertraut und vertrauen darf, ist die Haftung des Anbieters auf die Höhe des nach der Art des fraglichen Geschäfts typischen und vorhersehbaren und typischen Schadens beschränkt. In Fällen einfach fahrlässiger Pflichtverletzungen die nicht unter Satz 1 und 2 dieses § 4 Abs. (1) fallen, ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Anbieters.
  • Soweit Inhalte durch Teilnehmer selbst formuliert oder angepasst werden oder als Dateien hochgeladen können, sind die Teilnehmer für diese Inhalte und deren Gestaltung selbst verantwortlich.

§ 4 Urheberrechte

  • Die Internetseite des Anbieters beinhaltet Daten und Informationen aller Art, die marken- und/oder urheberrechtlich geschützt sind. Es ist nicht gestattet, die Internetseite im Ganzen oder einen Teil davon herunterzuladen, zu vervielfältigen oder zu verarbeiten. Gestattet ist nur die technisch bedingte Vervielfältigung zum Browsen oder Lesen. Verstöße gegen das Urheberrecht werden vom Anbieter entsprechend den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes geahndet.

§ 5 Datenschutz

  • Die von dem Teilnehmer auf der Škoda Jobbörse eingegebenen oder hochgeladenen personenbezogenen Daten werden vom Anbieter zum Zwecke der Erfüllung dieses Vertrages verarbeitet und genutzt, d.h. für die Zwecke der Übermittlung an die vom Teilnehmer ausgewählten Stellenanbieter. Näheres ergibt sich aus der Datenschutzerklärung.

§ 6 Schlussbestimmungen

  • Der Anbieter behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist für die Zukunft zu ändern und/oder anzupassen. Der Anbieter wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund technischer Entwicklungen oder Änderungen der Rechtslage. Der Anbieter wird den Teilnehmern im Falle von Änderungen und/oder Ergänzungen die geänderte Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Hervorhebung der Änderungen zur Kenntnis bringen. Widerspricht der Teilnehmer diesen Änderungen nicht innerhalb der vom Anbieter ggf. gesetzten Frist nach Zugang und setzt er die Nutzung auch nach Ende der Widerspruchsfrist fort, so gelten die Änderungen und/oder Ergänzungen ab Fristablauf als wirksam vereinbart.
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: 09.01.2018